Ausbildungsberuf Zimmerer/-in

Zimmerer/Zimmerin (m/w/d) und Ausbaufacharbeiter/in (m/w/d) im Überblick

Zimmererinnen und Zimmerer sind die Profis für Holz im Bau. Sie stellen Dachstühle, Holzwände, Decken und Treppen her, bauen Gauben und Dachflächenfenster ein und sanieren Fachwerk. Dabei verbinden sie traditionelles Handwerk mit moderner Technik und arbeiten mit Holz, das als nachwachsender Rohstoff besonders nachhaltig ist.

Die Ausbildung findet an mehreren Lernorten statt – im Ausbildungsbetrieb, in der Berufsschule und in der überbetrieblichen Ausbildung am Lehrbauhof der Baugewerbe-Innung Münster. Ab dem 1. August 2026 gilt die neu geordnete Ausbildungsordnung mit modernisierten Inhalten und einer neuen Prüfungsstruktur.

Der Lehrbauhof ergänzt die betriebliche Ausbildung. Hier vertiefen Auszubildende ihre praktischen Fertigkeiten, üben typische Arbeitstechniken und bereiten sich gezielt auf die gestreckte Gesellenprüfung vor.

Was ist der Lehrbauhof der Baugewerbe-Innung?

Der Lehrbauhof der Baugewerbe-Innung Münster ist eine überbetriebliche Bildungsstätte für das Baugewerbe. In Werkstätten, auf Übungsflächen und in Schulungsräumen vermitteln erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder praktische und theoretische Inhalte.

Auszubildende aus verschiedenen Betrieben lernen hier gemeinsam. So entsteht ein Austausch über Baustellen, Arbeitsweisen und Erfahrungen. Die Lehrgänge am Lehrbauhof sind ein wichtiger Baustein der Zimmererausbildung und ergänzen die Ausbildung im Betrieb sowie den Unterricht in der Berufsschule.

Die beiden Ausbildungswege im direkten Vergleich

MerkmalAusbaufacharbeiter/in (m/w/d) – Schwerpunkt ZimmererarbeitenZimmerer/Zimmerin (m/w/d)
Dauer24 Monate (2 Jahre)36 Monate (3 Jahre) – in der Regel
AbschlussAbschlussprüfung zum/zur Ausbaufacharbeiter/inGesellenprüfung im Zimmererhandwerk
Gestufte AusbildungEigenständiger Berufsabschluss nach 2 JahrenBaut auf dem Ausbaufacharbeiter auf: + 12 Monate
Anrechnung–Bei erfolgreichem Abschluss als Ausbaufacharbeiter/in: Befreiung von Teil 1 der Gesellenprüfung; die Ausbildungszeit kann um 24 Monate angerechnet werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren
VerkürzungBei Abitur, Fachhochschulreife oder entsprechender Vorbildung möglichBei Abitur, Fachhochschulreife oder entsprechender Vorbildung möglich
PrüfungsformAbschlussprüfung am Ende der 2 JahreGestreckte Gesellenprüfung: Teil 1 im zweiten Ausbildungshalbjahr (40 %), Teil 2 am Ende (60 %)
Überbetriebliche LehrgängeJe nach Ausbildungsordnung, Innung und Lehrgangsplan32 Wochen + Möglichkeit, im Rahmen der Marge an 4 Wochen zusätzlicher ÜLU teilzunehmen; im 3. Ausbildungsjahr mind. 6 Wochen, erweiterbar auf max. 10 Wochen
LernorteAusbildungsbetrieb, Berufsschule und LehrbauhofAusbildungsbetrieb, Berufsschule und Lehrbauhof

Prüfungsbereiche im Vergleich

Ausbaufacharbeiter/in (Abschlussprüfung nach 2 Jahren)

Die Abschlussprüfung umfasst die Prüfungsbereiche „Herstellen von Baukörpern“ und „Durchführen von Ausbauarbeiten“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Zimmerer/Zimmerin (Gestreckte Gesellenprüfung)

Teil 1 (im zweiten Ausbildungshalbjahr, 40 % der Endnote):

  • Praktischer Teil (8 Stunden): „Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Ausbauarbeiten“ – eine der folgenden Tätigkeiten:
    • Herstellen einer Wand- und Deckenkonstruktion
    • Herstellen einer Wand- und Dachkonstruktion
    • Herstellen einer Decken- und Dachkonstruktion
    • Herstellen einer Treppenkonstruktion
  • Schriftlicher Teil (120 Minuten): „Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Ausbauarbeiten“

Teil 2 (am Ende der Ausbildung, 60 % der Endnote):

  • „Herstellen von Holzbauteilen“ (30 %)
  • „Durchführen von Dachkonstruktionsarbeiten“ (10 %)
  • „Durchführen von Holzkonstruktionsarbeiten“ (10 %)
  • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 %)

Die genaue Gewichtung und Struktur entnehmen Ausbildungsbetriebe und Auszubildende der aktuellen Ausbildungsordnung bzw. den Informationen der zuständigen Stelle.

Das lernst du am Lehrbauhof

Die folgenden Inhalte gelten für beide Ausbildungswege – beim Zimmerer werden sie vertieft und erweitert:

  • Baustellen einrichten, sichern und räumen
  • Werkzeuge, Maschinen und Anlagen bedienen und instand halten
  • Baustoffe und Bauhilfsstoffe prüfen, lagern und auswählen
  • Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden, Skizzen anfertigen, auch digital
  • Messungen mit analogen und digitalen Messgeräten durchführen
  • Holz und Holzwerkstoffe bearbeiten und Holzbauteile herstellen
  • Holzkonstruktionen herstellen
  • Dachstühle und Satteldächer abbinden und richten
  • Tragende Holzwände errichten
  • Holzbalkendecken einbauen
  • Treppen herstellen und einbauen
  • Gauben und Dachflächenfenster einbauen
  • Fachwerk instand setzen
  • Unterkonstruktionen und Bekleidungen herstellen
  • Energieeffizienzmaßnahmen sowie Schall- und Brandschutz durchführen
  • Holzkonstruktionen sanieren und instand halten
  • Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz beachten
  • Prüfungsrelevante Übungsaufgaben bearbeiten
  • Arbeiten im Team auf der Übungsbaustelle

Die überbetrieblichen Lehrgänge umfassen unter anderem eine gemeinsame Grundausbildung im ersten Ausbildungsjahr, das Abbinden und Richten eines Satteldachs, das Errichten einer tragenden Holzwand, das Einziehen einer leichten Trennwand, das Einbauen einer Holzbalkendecke, das Herstellen einer einläufigen geraden Treppe, das Instandsetzen eines Fachwerks, das Einbauen einer Gaube und eines Dachflächenfensters sowie den Einstieg in die Schiftung.

Warum am Lehrbauhof lernen?

  • Praxisnahe Übungen in geschütztem Rahmen
  • Vertiefung von Grundfertigkeiten
  • Moderne Werkstätten und Übungsflächen
  • Erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder
  • Austausch mit Auszubildenden aus anderen Betrieben
  • Gezielte Vorbereitung auf die Abschlussprüfung (Ausbaufacharbeiter) bzw. die gestreckte Gesellenprüfung (Zimmerer)
  • Enge Zusammenarbeit mit Betrieben und Berufsschulen

Was du mitbringen solltest

Die Anforderungen gelten für beide Ausbildungswege gleichermaßen:

  • Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb
  • Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss – je nach Betrieb
  • Interesse an Holz, Bau und praktischer Arbeit
  • Handwerkliches Geschick
  • Technisches Verständnis
  • Körperliche Fitness
  • Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • Bereitschaft, früh aufzustehen und bei jedem Wetter draußen zu arbeiten
  • Deutschkenntnisse für Berufsschule, Lehrgänge und Sicherheitsunterweisungen

Deine Perspektiven nach der Ausbildung

Nach dem Abschluss als Ausbaufacharbeiter/in

  • Direkter Berufseinstieg als Ausbaufacharbeiter/in in einem Holzbau- oder Bauunternehmen
  • Fortsetzung der Ausbildung zum Zimmerer/Zimmerin (m/w/d) – Verlängerung um 12 Monate, Anrechnung möglich
  • Weiterbildung zum Vorarbeiter, Polier oder Meister (mit entsprechender Berufserfahrung)
  • Weiterbildung zum Techniker oder Studium im Bauingenieurwesen oder Holzbau

Nach der Gesellenprüfung als Zimmerer/Zimmerin

  • Arbeit als Zimmerer (m/w/d) in einem Holzbau- oder Bauunternehmen
  • Spezialisierung, z. B. Dachbau, Innenausbau, Fachwerksanierung, Fertigbau oder Denkmalpflege
  • Weiterbildung zum Vorarbeiter, Polier oder Meister
  • Weiterbildung zum Techniker oder Studium im Bauingenieurwesen oder Holzbau

Für Ausbildungsbetriebe

Der Lehrbauhof unterstützt Ausbildungsbetriebe bei der überbetrieblichen Ausbildung – sowohl für Ausbaufacharbeiter/innen als auch für Zimmerer/Zimmerinnen. Betriebe können ihre Auszubildenden zu Pflicht- und Wahllehrgängen anmelden. Die Lehrgänge ergänzen die betriebliche Ausbildung und bereiten die Auszubildenden auf die gestreckte Gesellenprüfung und den Baustellenalltag vor.

Kontakt und Anmeldung

Du interessierst dich für eine Ausbildung im Zimmererhandwerk – ob als Ausbaufacharbeiter/in oder als Zimmerer/Zimmerin? Dann bewirb dich bei einem Ausbildungsbetrieb in der Region. Dein Ausbildungsbetrieb meldet dich zu den überbetrieblichen Lehrgängen am Lehrbauhof an.

Bei Fragen zu Lehrgängen, Anmeldung oder Ausbildung wende dich an:

Lehrbauhof der Baugewerbe-Innung Münster
Daimlerweg 27
48163 Münster
Telefon: 0251 9795 0
E-Mail: info@lbh-muenster.de

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