Straßenbauer/in (m/w/d) und
Tiefbaufacharbeiter/in (m/w/d) – Fachrichtung Straßenbauarbeiten
im Überblick

Straßenbauerinnen und Straßenbauer sorgen dafür, dass Menschen und Güter sicher unterwegs sind. Sie bauen Straßen, Wege und Plätze, stellen Entwässerungsanlagen her und bringen Asphalt, Beton, Pflaster und Naturstein fachgerecht ein. Dabei arbeiten sie sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung.

Die Ausbildung findet an mehreren Lernorten statt – im Ausbildungsbetrieb, in der Berufsschule und in der überbetrieblichen Ausbildung am Lehrbauhof der Baugewerbe-Innung Münster. Ab dem 1. August 2026 gilt die neu geordnete Ausbildungsordnung mit modernisierten Inhalten und einer neuen Prüfungsstruktur.

Der Lehrbauhof ergänzt die betriebliche Ausbildung. Hier vertiefen Auszubildende ihre praktischen Fertigkeiten, üben typische Arbeitstechniken und bereiten sich gezielt auf die gestreckte Gesellenprüfung vor.

Was ist der Lehrbauhof der Baugewerbe-Innung?

Der Lehrbauhof der Baugewerbe-Innung Münster ist eine überbetriebliche Bildungsstätte für das Baugewerbe. In Werkstätten, auf Übungsflächen und in Schulungsräumen vermitteln erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder praktische und theoretische Inhalte.

Auszubildende aus verschiedenen Betrieben lernen hier gemeinsam. So entsteht ein Austausch über Baustellen, Arbeitsweisen und Erfahrungen. Die Lehrgänge am Lehrbauhof sind ein wichtiger Baustein der Straßenbauerausbildung und ergänzen die Ausbildung im Betrieb sowie den Unterricht in der Berufsschule.


Die beiden Ausbildungswege im direkten Vergleich

MerkmalTiefbaufacharbeiter/in (m/w/d) – Schwerpunkt StraßenbauarbeitenStraßenbauer/in (m/w/d)
Dauer24 Monate (2 Jahre)36 Monate (3 Jahre) – in der Regel
AbschlussAbschlussprüfung zum/zur Tiefbaufacharbeiter/inGesellenprüfung im Straßenbauerhandwerk
Gestufte AusbildungEigenständiger Berufsabschluss nach 2 JahrenBaut auf dem Tiefbaufacharbeiter auf: + 12 Monate
Anrechnung–Bei erfolgreichem Abschluss als Tiefbaufacharbeiter/in: Befreiung von Teil 1 der Gesellenprüfung; die Ausbildungszeit kann um 24 Monate angerechnet werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren
VerkürzungBei Abitur, Fachhochschulreife oder entsprechender Vorbildung möglichBei Abitur, Fachhochschulreife oder entsprechender Vorbildung möglich
PrüfungsformAbschlussprüfung am Ende der 2 JahreGestreckte Gesellenprüfung: Teil 1 im zweiten Ausbildungsjahr (40 %), Teil 2 am Ende (60 %)
Überbetriebliche Lehrgänge24 Wochen verpflichtend: 13 Wochen im 1. Jahr, 11 Wochen im 2. Jahr 30 Wochen verpflichtend + 9 Wahlwochen zur Ergänzung und Vertiefung
LernorteAusbildungsbetrieb, Berufsschule und LehrbauhofAusbildungsbetrieb, Berufsschule und Lehrbauhof

Prüfungsbereiche im Vergleich

Tiefbaufacharbeiter/in (Abschlussprüfung nach 2 Jahren)

  • „Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Tiefbauarbeiten“ (praktisch und schriftlich)

Straßenbauer/in (Gestreckte Gesellenprüfung)

Teil 1 (im vierten Ausbildungshalbjahr, 40 % der Endnote):

  • „Herstellen von Baukörpern und Durchführen von Ausbauarbeiten“

Teil 2 (am Ende der Ausbildung, 60 % der Endnote):

  • „Herstellen von Verkehrswegen“ (30 %)
  • „Durchführen von Pflasterarbeiten“ (10 %)
  • „Durchführen von Asphaltarbeiten“ (10 %)
  • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 %)

Die genaue Gewichtung und Struktur entnehmen Ausbildungsbetriebe und Auszubildende der aktuellen Ausbildungsordnung bzw. den Informationen der zuständigen Stelle.


Das lernst du am Lehrbauhof

Die folgenden Inhalte gelten für beide Ausbildungswege – beim Straßenbauer werden sie vertieft und erweitert:

  • Baustellen einrichten, sichern und räumen
  • Vermessungsarbeiten mit analogen und digitalen Messgeräten durchführen
  • Erdbau, Gräben und Baugruben herstellen sowie Verbauarbeiten und Wasserhaltungen durchführen
  • Entwässerungsanlagen für Verkehrsflächen herstellen
  • Unterlagen für Decken und Beläge herstellen sowie Tragschichten einbauen
  • Asphaltschichten und Fahrbahnbeläge aus Beton herstellen
  • Pflasterdecken und Plattenbeläge mit künstlichen und natürlichen Steinen herstellen
  • Pflasterdecken in Mustern für Bögen und bei Neigungswinkeln herstellen
  • Natursteinmauerwerk herstellen
  • Sonderbauteile wie Schachtbauwerke, Einfassungen und Ausfachungen herstellen
  • Fertigteile einbauen
  • Decken auf Schäden prüfen und zur Instandsetzung vorbereiten
  • Oberbau nach Aufgrabungen wiederherstellen
  • Bauzeichnungen und technische Unterlagen lesen, auch digital
  • Maschinen, Geräte und Werkzeuge einsetzen und pflegen
  • Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz beachten
  • Prüfungsrelevante Übungsaufgaben bearbeiten
  • Arbeiten im Team auf der Übungsbaustelle

Die überbetrieblichen Lehrgänge umfassen unter anderem Grundlagen der Herstellung von Verkehrswegen, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Baukörper aus Steinen sowie das Herstellen von Verkehrswegen.


Warum am Lehrbauhof lernen?

  • Praxisnahe Übungen in geschütztem Rahmen
  • Vertiefung von Grundfertigkeiten
  • Moderne Werkstätten und Übungsflächen
  • Erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder
  • Austausch mit Auszubildenden aus anderen Betrieben
  • Gezielte Vorbereitung auf die Abschlussprüfung (Tiefbaufacharbeiter) bzw. die gestreckte Gesellenprüfung (Straßenbauer)
  • Enge Zusammenarbeit mit Betrieben und Berufsschulen

Was du mitbringen solltest

Die Anforderungen gelten für beide Ausbildungswege gleichermaßen:

  • Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb
  • Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss – je nach Betrieb
  • Interesse an Bau, Technik und praktischer Arbeit
  • Interesse an Maschinen und Baugeräten
  • Handwerkliches Geschick
  • Körperliche Fitness
  • Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • Bereitschaft, früh aufzustehen und bei jedem Wetter draußen zu arbeiten
  • Deutschkenntnisse für Berufsschule, Lehrgänge und Sicherheitsunterweisungen

Deine Perspektiven nach der Ausbildung

Nach dem Abschluss als Tiefbaufacharbeiter/in

  • Direkter Berufseinstieg als Tiefbaufacharbeiter/in in einem Bau- oder Straßenbauunternehmen
  • Fortsetzung der Ausbildung zum Straßenbauer (m/w/d) – Verlängerung um 12 Monate, Anrechnung möglich
  • Weiterbildung zum Vorarbeiter, Polier oder Meister (mit entsprechender Berufserfahrung)
  • Weiterbildung zum Techniker oder Studium im Bauingenieurwesen

Nach der Gesellenprüfung als Straßenbauer/in

  • Arbeit als Straßenbauer (m/w/d) in einem Bau- oder Straßenbauunternehmen
  • Spezialisierung, z. B. Asphaltbau, Pflasterbau, Tiefbau, Kanalbau oder Erdbau
  • Weiterbildung zum Vorarbeiter, Polier oder Meister
  • Weiterbildung zum Techniker oder Studium im Bauingenieurwesen
  • Fort- und Weiterbildungslehrgänge am Lehrbauhof der Baugewerbe-Innung Münster

Für Ausbildungsbetriebe

Der Lehrbauhof unterstützt Ausbildungsbetriebe bei der überbetrieblichen Ausbildung – sowohl für Tiefbaufacharbeiter/innen als auch für Straßenbauer/innen. Betriebe können ihre Auszubildenden zu Pflicht- und Wahllehrgängen anmelden. Die Lehrgänge ergänzen die betriebliche Ausbildung und bereiten die Auszubildenden auf die Abschlussprüfung, die gestreckte Gesellenprüfung und den Baustellenalltag vor.


Kontakt und Anmeldung

Du interessierst dich für eine Ausbildung im Straßenbauerhandwerk – ob als Tiefbaufacharbeiter/in oder als Straßenbauer/in? Dann bewirb dich bei einem Ausbildungsbetrieb in der Region. Dein Ausbildungsbetrieb meldet dich zu den überbetrieblichen Lehrgängen am Lehrbauhof an.

Bei Fragen zu Lehrgängen, Anmeldung oder Ausbildung wende dich an:

Lehrbauhof der Baugewerbe-Innung Münster
Daimlerweg 27
48163 Münster
Telefon: 0251 9795 0
E-Mail: info@lbh-muenster.de

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